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      Erinnerung

      Sehr geehrte Eigentümer, Besitzer oder Verwalter von Grundstücken,

      der Frühling ist endlich da und durch den langen strengen Winter hat sich viel Dreck auf den Straßen angesammelt. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass Sie Ihrer Kehrpflicht nachkommen.

      (Satzung über die Reinhaltung von öffentlichen Straßen § 3 Absatz 1-5)

      Die Einsicht der Satzung ist in der Gemeindeverwaltung möglich.

      Ihr Bürgermeister

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