Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gödern
Die Städte und Gemeinden sollen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) planerisch tätig werden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Ziel ist die Klarstellung des Innen- und Außenbereiches und die Ergänzung von zwei Bereichen gemäß in der Anlage gekennzeichneten Abgrenzungen.
Durch die Klarstellungssatzung nach § 34 (4), Nr. 1 BauGB werden die Grenzen für Innen- und
Außenbereich klar definiert. Die Ergänzungssatzung nach § 34 (4), Nr. 3 BauGB ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Am 22.08.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Göhren den Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, deren textliche Festsetzungen und deren Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschlussnummer: 08/08/18).
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Jedermann kann den aktuellen Stand der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gödern mit allen seinen Bestandteilen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) im Gemeindeamt Göhren, Eisenberger Straße 7 und im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Rositz, Altenburger Str. 48b in Rositz, während der Dienstzeiten
Dienstzeiten der VG:
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:30 Uhr – 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Sprechzeiten der Gemeinde
Dienstag 15:00 Uhr – 17:30 Uhr
einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Download bereit.
- Lageplan (Stand: August 2018),
- Planzeichnung und textliche Festsetzungen zum Entwurf (Stand: August 2018),
- Begründung zum Entwurf (Stand: August 2018)
Verfahrensablauf
- Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 22.08.2018 (Beschluss.-Nr. 07/08/18) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Billigung und Auslegungsbeschluss des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger/Behörden öffentlicher Belange durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.08.2018 (Beschluss.-Nr. 08/08/18)
- Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats) und
- Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB (Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats)
- Ergänzung Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates
- Billigung der Begründung mit Planzeichnung (Planstand: Juni 2019) und Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 Bau GB
- Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB (Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats)
- Beschluss zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange durch den Gemeinderat
- Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, einschließlich aller seiner Bestandteile, durch den Gemeinderat
- Anzeige der vom Gemeinderat beschlossenen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zum durch das Landratsamt Altenburger Land
- Bekanntmachung und wirksam werden des Klarstellungs- und Ergänzungssatzung